6.3. Nach der Praxis des Spezialverwaltungsgerichts wird von einem maximalen Stundenansatz von CHF 220.00 ausgegangen (SGE vom 25. April 2024 [3-RV.2022.152]). Daraus ergibt sich aufgrund der eingereichten Kostennote eine Parteikostenentschädigung von CHF 1'694.75 (inkl. 8.1 % MWSt), welche dem Rekurrenten auszurichten ist. - 12 - Das Gericht erkennt: 1. In Gutheissung des Rekurses werden die Verfügungen vom 20. April 2023 sowie der Einspracheentscheid vom 13. Dezember 2023 aufgehoben und die Grundstückgewinnsteuer wird aufgeschoben. 2. Die Kosten des Rekursverfahrens werden auf die Staatskasse genommen.