3.2. Der Grundstückgewinn aus dem Verkauf der Liegenschaft in Q._____ beträgt vorliegend unstrittig CHF 416'194.00 (Erlös von CHF 1'400'000.00 ./. Erwerbspreis von CHF 970'000.00 ./. Aufwendungen von CHF 13'806.00). 4. 4.1. Strittig ist, ob die Grundstückgewinnsteuer infolge Erwerbs und Baus der Liegenschaft in R._____ aufzuschieben ist.