6. Eventualantrag: Im Falle der Ablehnung der Rechtsbegehren von Ziffer 1. bis Ziffer 5. vorstehend sei festzustellen, dass mit dem Erwerb des 40%- igen Miteigentumsanteils innerhalb der nachträglichen Ersatzbeschaffungsfrist von drei Jahren, um damit in den Besitz von 90% Miteigentumsanteils am Grundstück Nr. aaa im Grundbuch R._____ zu gelangen, die Voraussetzungen für die Durchführung und Gutheissung eines Revisionsverfahrens im Sinne von § 201 ff. Steuergesetz Kanton Aargau erfüllt sind. 7. Unter Kostenfolge." Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.