4. Das Verfahren sei bis zum Erwerb eines weiteren Miteigentumsanteils von 40% am Grundstück Nr. aaa im Grundbuch R._____ zu sistieren, und zwar längstens bis am 8. Dezember 2024. 5. Sobald der Steuerpflichtige (bis spätestens am 8. Dezember 2024) im Besitz eines Miteigentumsanteils von 90% am Grundstück Nr. aaa im Grundbuch R._____ ist, sei festzustellen, dass die Voraussetzungen für die beantragte Ersatzbeschaffung gegeben sind und demnach die beantragte Ersatzbeschaffung gutzuheissen sei.