4. Den Einspracheentscheid vom 13. Dezember 2023 (Zustellung am 26. Januar 2024) liess A._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 21. Februar 2024 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Er stellt die folgenden Begehren: "1. Der Einsprache-Entscheid vom 13. Dezember 2023 der Steuerkommission Q._____, in Q._____, sei aufzuheben und die darin beantragte Ersatzbeschaffung sei vollumfänglich zu gewähren. -3-