2. Gegen die Verfügungen vom 20. April 2023 erhob A._____ mit Schreiben vom 16. Mai 2023 Einsprache und beantragte sinngemäss, dass der Gewinn aufgrund getätigter Investitionen von CHF 225'000.00 auf CHF 205'000.00 (CHF 1'400'000.00 ./. CHF 970'000.00 ./. CHF 225'000.00) zu reduzieren sei; dass die Grundstückgewinnsteuer infolge Ersatzbeschaffung aufzuschieben sei; dass eventualiter für den gesamten Grundstückgewinn der Steuersatz von 30 % (Besitzesdauer von sechs Jahren) anzuwenden sei. 3. Mit Entscheid vom 13. Dezember 2023 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab.