Mit weiterer Verfügung vom 20. April 2023 veranlagte die Steuerkommission Q._____ A._____ für einen im Jahr 2021 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 208'097.00 bei einer Besitzesdauer von drei Jahren und einem Steuersatz von 36 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 74'914.00. Diesen Veranlagungen liegen ein Veräusserungserlös von CHF 1'400'000.00, ein Erwerbspreis von CHF 970'000.00, Aufwendungen von CHF 13'806.00 und ein Grundstückgewinn von CHF 416'194.00 zugrunde. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurde die Grundstückgewinnsteuer nicht infolge Ersatzbeschaffung aufgeschoben.