1. Mit Verfügung vom 20. April 2023 veranlagte die Steuerkommission Q._____ A._____ für einen im Jahr 2021 erzielten steuerbaren Grundstückgewinn von CHF 208'097.00 bei einer Besitzesdauer von sechs Jahren und einem Steuersatz von 30 % zu einer Grundstückgewinnsteuer von CHF 62'429.00. Mit weiterer Verfügung vom 20. April 2023 veranlagte die Steuerkommission Q.__