Für die Beurteilung, welcher Elternteil zur Hauptsache für den Kinderunterhalt aufkommt, sind den Ressourcen von B._____ die vom Rekurrenten geleisteten Kinderunterhaltsbeiträge von CHF 3'000.00 anzurechnen. In diesem Umfang kommt B._____ für den Unterhalt von C._____ auf.