Somit ist eine 50% Betreuung durch beide Elternteile nicht möglich. Zudem wird die Nachtbetreuung steuerrechtlich nicht gleich stark gewichtet wie die Tagesbetreuung. Insgesamt konnte der Nachweis für eine 50% Betreuung nicht nachgewiesen werden." Und weiter (S. 3): "Die 50% Betreuung konnte nicht nachgewiesen werden, da u.a. der Vater eine 100% Festanstellung bei H._____ AG hat. Massgebend sind die Verhältnisse am 31. Dezember 2021."