5.5.2. Die Steuerkommission Q._____ führt im Einspracheentscheid das Folgende aus (S. 2): "Am 11. April 2023 hat A._____ die unterzeichnete Betreuungsvereinbarung per tt.mm. 2020 und den Nachtrag dazu eingereicht. Gemäss dem Pflichtigen sei dies ein Nachweis für eine 50% Betreuung durch beide Elternteile. Das Steueramt hat die Unterlagen geprüft und beurteilt. Der Vereinbarung kann entnommen werden, dass die Betreuung am Dienstag und Mittwoch ab 13.15 Uhr bis 18.30 Uhr immer durch die Mutter erfolgt. Die restlichen Wochentage ist das Kind in der Freizeit fremdbetreut. Somit ist eine 50% Betreuung durch beide Elternteile nicht möglich.