Die dadurch eingesparten Fremdbetreuungskosten wurden seither vom Vater an die Mutter gezahlt, um die Pensumreduktion zu ermöglichen. Daher wurden diese auch als Kinderbetreuung in der erklärt. Zwischenzeitlich aber seitens des Vaters auf die Abzugsmöglichkeit verzichtet. Für diese Ausgleichszahlungen wurde nie eine Unterhaltsvereinbarung errichtet, noch wurde in diesem Zusammenhang je über Unterhalt gesprochen. Grundsätzlich sind sie als Goodwill zwischen zwei Expartnern zu betrachten, die beide nur das Kindeswohl im Sinn haben. 7. Wie schon in Punkt 1 angedeutet, es gibt keine Trennungsvereinbarung, da diese nicht nötig war und ist."