4. Der Vater übernahm aufgrund der besseren wirtschaftlichen Situation die Kosten der Fremdbetreuung vollumfänglich, auch das war nie Grund für eine Diskussion. Alle anderen Unterhaltskosten für das Kind wurden seither vom jeweils betreuenden Elternteil übernommen. 5. Per August 2021 wurde einvernehmlich beschlossen, dass B._____ ihr Arbeitspensum auf 80% reduziert, um dem Kind zwei Nachmittage zuhause gewähren zu können. Dieses ausschliesslich zum Wohle des Kindes, die Vereinbarung 50/50 blieb bestehen. 6. Die dadurch eingesparten Fremdbetreuungskosten wurden seither vom Vater an die Mutter gezahlt, um die Pensumreduktion zu ermöglichen.