Der Rekurrent hat B._____ in den Monaten August bis Dezember 2021 je CHF 600.00 überwiesen (vgl. Kontotransaktionen der D._____ AG vom 15. Juli 2022). Er hat in der Steuererklärung 2021 einen "Unterstützungsabzug" (Ziff. 22.2 der Steuererklärung) von (irrtümlich nur) CHF 300.00 (statt CHF 3'000.00) deklariert, mit dem folgenden Zusatz: "Kindsmutter hat Pensum reduziert. Freiwillige Ausgleichszahlung ab 08.2021 mtl. 600.00" Die Steuerkommission Q._____ hat in der Veranlagung "Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder" (Ziff. 12.2) von CHF 3'000.00 zum Abzug zugelassen, aber keinen Kinderabzug gewährt und den Tarif A angewendet.