1. Mit Verfügung vom 20. Juni 2023 wurde A._____ von der Steuerkommission Q._____ für das Jahr 2021 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 86'100.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurde kein Kinderabzug gewährt. Der Veranlagung liegen Unterhaltsbeiträge für minderjährige Kinder von CHF 3'000.00 sowie der Tarif A zu Grunde. 2. Gegen die Verfügung vom 20. Juni 2023 erhob A._____ mit Schreiben vom 30. Juni 2023 Einsprache und stellte den folgenden Antrag: "Die Steuerveranlagung vom 20.06.2023 sei aufzuheben und neu zu beurteilen." 3. Mit Entscheid vom 20. November 2023 wies die Steuerkommission Q._____ die Einsprache ab.