4.5. Unstrittig ist, dass der Rekurrent im Jahr 2022 während 88 Tage infolge eines der Pflegestufe 4 entsprechenden Pflegeaufwands zwischen 61 und 80 Minuten pro Tag als behindert im Sinne von KS Nr. 11 Ziff. 4.1 lit. d gilt. In diesem Zusammenhang wurden denn auch behinderungsbedingte Kosten von CHF 12'408.00 zum Abzug zugelassen. 4.6. Der Rekurrent bezog im Jahr 2022 keine Leistungen der Invalidenversicherung, keine Hilflosenentschädigungen und auch keine Hilfsmittel. Er gilt daher nicht als behinderte Person im Sinne von KS Nr. 11 Ziff. 4.1 lit. a - c.