3.3.4. Der Rekurrent kann Alters- und Pflegeheimkosten gemäss Rechtsprechung nur abziehen, wenn der diesbezügliche Aufenthalt für die Erhaltung und Wiederherstellung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit medizinisch indiziert ist (E. 3.2.4.). Da die vom Personal eines Alters- / Pflegeheims erbrachten Leistungen weder von Ärzten noch in Spitälern ausgeführte Massnahmen darstellen, wird in der Rechtsprechung eine ärztliche Verordnung des Aufenthalts in einem Alters- / Pflegeheim vorausgesetzt (E 3.2.4.). Der Vertreter hat einen nach der Erstkonsultation am tt. Juni 2021 gleichentags von Oberarzt Dr. med. E._____ (F._____ AG) erstellten Bericht eingereicht.