Eine Langzeitinstitution stellt generell Zeit, Sicherheit, Hilfe und Unterstützung, Beratung, Geborgenheit und Aktivierung für alle Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung (z.B. Aufrechterhaltung einer Grundleistung wie Nachtwache). Die daraus entstehenden Kosten dürfen nicht den Krankenversicherungen verrechnet werden. Die Personalkosten, welche zur Aufrechterhaltung dieses Angebotes entstehen, fallen unabhängig von der Nutzung des Angebotes an."