"Die nicht KVG-pflichtigen Pflege- und Betreuungsleistungen umfassen Hilfeund Betreuungsleistungen, die infolge Alter, Invalidität, Unfall oder Krankheit notwendig sind und keine KVG-Leistungen darstellen. Hierzu gehören zum Beispiel Leistungen wie Begleitung (Spaziergänge; Einkäufe usw.), Veranstaltungen, Unterhaltung, Informationsveranstaltungen für Angehörige usw.