- dass eventualiter insgesamt CHF 43'541.00, das heisst im Vergleich zum Einspracheentscheid weitere CHF 31'133.00 als behinderungsbedingte Kosten zum Abzug zuzulassen seien. -3- Auf die Begründung wird, soweit für die Entscheidung erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Die Steuerkommission T._____ und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A._____ liess keine Replik erstatten. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: