3. Mit Entscheid vom 14. Dezember 2023 reduzierte die Steuerkommission T._____ das steuerbare Einkommen in teilweiser Gutheissung der Einsprache um CHF 3'380.00 auf CHF 20'371.00. 4. Den Einspracheentscheid vom 14. Dezember 2023 (Zustellung am 16. Januar 2024) liess A._____ mit rechtzeitigem Rekurs vom 29. Januar 2024 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen. Er stellt den Antrag, - dass von den nicht KVG-pflichtigen Pflege- und Betreuungsleistungen zusätzlich CHF 4'760.00 als Krankheitskosten zum Abzug zuzulassen seien;