- dass die im Jahr 2022 bezahlte Prämie für die Gebäudeversicherung (AGV) von CHF 350.00 als Liegenschaftsunterhaltskosten zum Abzug zuzulassen sei; - dass die an B._____ für die Vermögensverwaltung bezahlte Entschädigung von CHF 500.00 im Umfang von 50 % (CHF 250.00) zum Abzug zuzulassen sei; - dass zusätzlich CHF 3'168.00 als behinderungsbedingte Kosten zum Abzug zuzulassen seien; - dass dem Rekurrenten für den Aufenthalt im Alters- und Pflegeheim in Rechnung gestellte, nicht KVG-pflichtige Pflege- und Betreuungsleistungen zusätzlich im Umfang von CHF 7'140.00 zum Abzug zuzulassen seien.