1. Mit Verfügung vom 24. Juli 2023 wurde A._____ von der Steuerkommission T._____ für das Jahr 2023 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 23'700.00 und zu einem steuerbaren Vermögen von CHF 2'138'000.00 veranlagt. In Abweichung von der Selbstdeklaration wurden unter anderem von den geltend gemachten behinderungsbedingten Kosten von CHF 43'541.00 nur CHF 9'240.00 zum Abzug zugelassen. 2. Gegen die Verfügung vom 24. Juli 2023 liess A._____ mit Schreiben vom 8. August 2023 Einsprache erheben und beantragen,