Der Rekurs ist in diesem Punkt gutzuheissen. 9. Zusammenfassend ist der Rekurs im Sinne der Erwägungen gutzuheissen. Die Steuerkommission Q._____ ist anzuweisen, das steuerbare Einkommen neu festzusetzen. 10. Bei diesem Verfahrensausgang sind die Kosten des Rekursverfahrens auf die Staatskasse zu nehmen (§ 189 Abs. 1 StG). Den nicht vertretenen Rekurrenten ist keine Parteikostenentschädigung auszurichten (§ 189 Abs. 2 StG). - 28 - Das Gericht erkennt: 1. Der Rekurs wird im Sinne der Erwägungen gutgeheissen. 2. Die Steuerkommission Q._____ wird angewiesen, das steuerbare Einkommen neu festzusetzen.