8.2.6. Die Kosten für die Grünabfuhr stellen abzugsfähigen Liegenschaftsunterhalt dar (vgl. Merkblatt "Liegenschaftsunterhalt [LUK]" des Kantonalen Steueramtes, Stand 1. Juli 2024, S. 34). Die Argumentation der Rekurrenten, dass der Haushalt im Einfamilienhaus nicht grössere Abfallkosten verursacht als ein Haushalt in Mehrfamilienhäuser (Einsprache- bzw. Rekursbeilage 9), ist nachvollziehbar und wird von den Steuerbehörden nicht bestritten. Es ist daher antragsgemäss pro Liegenschaft eine Grünabfuhrgebühr von CHF 35.00 (Differenz der Grundgebühr pro Einfamilienhaus von CHF 75.00 und der Grundgebühr pro Haushalt in Mehrfamilienhäusern von CHF 40.00) zum Abzug zuzulassen.