6.5.3 Fakt ist: Q._____ bezieht seit 1.1.2015 eine Abfallgrundgebühr Es wird für die Grünabfuhr keine separate Grundgebühr erhoben Demzufolge - 27 - dient die Abfallgebühr in erster Linie der Finanzierung der Grünabfuhr Die Gemeinde bezahlt pro Jahr CHF 16000 für die Entsorgung Grüngut Entsorgung der Separatsammlungen kostet die Gemeinde nur CHF 2323 Auf Grund dieser Fakten wäre die ganze Abfallgrundgebühr von CHF 75 als abzugsfähige Gebühren zu betrachten. Die Rekurrenten verzichten hier auf weitere Forderungen und beharren auf der Forderung von CHF 35 für jedes der drei Gebäude."