Dort steht folgendes: 'Die Grundgebühr dient in der Regel in erster Linie der Finanzierung der Separatsammlungen, wobei die Grünabfuhr die weitaus kostspieligste Separatsammlung darstellt. Da in zahlreichen Gemeinden für die Grünabfuhr keine separate Gebühr erhoben wird, dient die Grundgebühr in erster Linie der Finanzierung dieser Separatsammlung.' Beweis: Einladung zur Gemeindeversammlung vom tt.mm. 2014 E9.1 Beilage 8 E-Mail von Q._____ vom 15.1.2024 E9.2 Beilage 9 Erfolgsrechnung der Abfallwirtschaft vom 1.1.2016 – 31.12.2016 E9.3 Beilage 10