"7.e Grünabfuhrgebühren (35.- pro Einfamilienhaus) sind gemäss Schreiben der Gemeinde Q._____ (Einsprache Beilage 9) als Unterhaltskosten abziehbar. Die Grünabfuhrgebühren sind in der Grundgebühr Abfall der Wasserrechnung enthalten. Die entsprechenden Rechnungsbelege wurden der Steuererklärung beigelegt." 8.2.3. Im Protokoll vom 12. Dezember 2023 wiederholen die Rekurrenten die bisherigen Ausführungen. - 26 - 8.2.4. Im Einspracheentscheid vom 12. Dezember 2023 wird das Folgende ausgeführt: