7.2.9. Streitig ist, ob es sich bei den Aufwendungen gemäss der Rechnung der J._____ AG vom 26. Juli 2016 von netto total CHF 2'648.95 um Investitions- oder Unterhaltskosten handelt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kosten im Zusammenhang mit bereits vor der Gartensanierung seit Jahren bestandenen Bauteilen (Pavillon, Teich, Palme) entstanden sind. Dies ist ein gewichtiges Indiz, dass die fraglichen Kosten grundsätzlich durch den Ersatz der diesbezüglich bereits bestandenen elektrischen - 25 -