"7.d Die Unterhaltsarbeiten J._____, Einsprachebeilage 8, wurden von der KSTA GS vom 17.6.2021 nicht bewertet. Das Steueramt hat dies kommentarlos als Neuanlage deklariert und als Investition bewertet. Dabei wurde in der Rechnung klar bezeichnet, welche Arbeiten neue Investitionen darstellen. CHF 2383 sind Unterhaltskosten." 7.2.4. Im Protokoll vom 12. Dezember 2023 führen die Rekurrenten das Folgende aus: