Der Rekurrent macht jedoch geltend, die Differenz der Rechnung Nr. ccc vom 2. Dezember 2016 zur Offerte vom 6. September 2016 von CHF 3'121.20 (inkl. MWST; davon für die Rampe CHF 1'900.00 ohne MWST) sei nur zustande gekommen, weil die Gummiwabenmatte kostenlos geliefert worden sei. Die vom kantonalen Schätzer in der Stellungnahme vom 17. Juni 2021 vertretene Auffassung, die Behauptung des Rekurrenten, dass die Lieferung der Gummiwabenmatte gratis erfolgt sei, sei "unbegründet", ist daher nicht nachvollziehbar. Ein strikter Nachweis für die behauptete Gratislieferung erbringt die dargelegte Differenz zwischen Offerte und Rechnung aber nicht.