"6.3 Abzug für das Sanieren der bestehenden Rampe Die Argumentation des Kantonalen Steueramtes erachten wir als lächerlich, bürokratisch, schikanös und willkürlich. Die vorbestehende Rampe wurde nach den Gartenarbeiten am 1.12.2015 (Beilage 3) wieder hergestellt und wurde in der Abrechnung D._____ ddd mit einem Investitionsanteil von 67% berechnet. Weil die Rampe nicht fachgerecht gebaut wurde, musste sie nochmals erstellt werden. Jetzt soll sie nochmals mit einem Mehrwertanteil von 25% belastet werden! Wo ist da ein Mehrwert? Die Gummiwabenmatte wurde gratis geliefert."