Der Rechnungsbetrag der Firma D._____ ist mit pauschal CHF 1'404 ausgewiesen. Da keine Einzelpositionen ausgewiesen werden, kann nicht festgelegt werden, was die einzelnen Arbeitsschritte tatsächlich gekostet haben. Wir erachten den vom Kantonalen Schätzer nach Ermessen festgelegten Mehrwertanteil in Höhe von 25 % respektive CHF 351 als realistisch. Für eine Anpassung sind keine Gründe ersichtlich." 6.2.9. Die Rekurrenten führen in ihrer Replik vom 5. August 2024 das Folgende aus: