"6.3 Abzug für das Sanieren der bestehenden Rampe 6.3.1 Die Rampe musste saniert werden, weil sie im 2015 (Rechnung D._____ ddd Rap. 38) nicht sachgemäss wieder eingebaut wurde. Dies stellt eine bauliche Massnahme – Reparatur/Unterhalt – ohne Mehrwert dar, um den Wert der Anlage wie vorher wieder herzustellen. Es ist auch spitzfindig, ein Verbrauchsutensil mit einer Lebensdauer von wenigen Jahren, die erst noch gratis geliefert wurde, als Investition zu deklarieren.