Wie um Himmels Willen kann ein Sicherheitsbauelement (wegen Rutschgefahr), mit einer Lebensdauer von wenigen Jahren (sie musste bereits repariert werden), das erst noch nichts gekostet hat, als Investition zählen? Auch willkürlich ist seine Behauptung die Lieferung sei nicht gratis erfolgt. Daraus kann erneut der Schluss, dass der Schätzer den Steuerpflichtigen als Lügner vorverurteilt und die Aussagen des Steuerpflichtigen ignoriert. In meiner Einsprache habe ich erklärt, dass die Differenz der Rechnung zur Offerte nur zustande kam weil die Gummiwabenmatte kostenlos geliefert wurde." 6.2.4. Im Einspracheentscheid vom 7. Juni 2022 wird das Folgende ausführt (S. 3):