5.2.11. Die Rekurrenten führen in ihrer Replik vom 5. August 2024 das Folgende aus: "6.2 Abzug für den Pflanzenersatz Die Aussagen des kantonalen Steueramtes werden bestritten. Bereits in unserem Gegenbericht zur Berechnung der Liegenschaftsunterhaltskosten vom 1.3.2019 (Vorakten) haben wir dargelegt, wieso durch die neuen Stützmauern keine zusätzlichen ebenen nutzbaren Flächen entstanden sind. Beilage 2: Skizze aus Gegenbericht zur Berechnung Liegenschaftsunterhaltskosten vom 1. März 2019