6.2.2 Der Experte setzt 33% des Bepflanzungsbetrages der D._____ Rechnung bbb vom 24.5.2016 als Investitionsbetrag bei Auffüllung neuer Stützmauern ein. Nur wo? Die im Expertenfoto zu sehenden Pflanzen sind entweder Vorbestände wie beschrieben oder viel später (ausserhalb des Steuerjahres 2016) gepflanzt worden. Dieser vereinfachte Ansatz genügt den Tatsachen nicht. Die Bilder zeigen keinerlei neue Bepflanzung. Die eingesetzten Pflanzen ersetzen den vorher bestandenen Sichtschutz an der Westgrenze. Eine Wertsteigerung fand nicht statt."