"5.4. Worin der Grund für die unterschiedlichen Anteilsberechnungen des Gartens liegt, ist für die Steuerkommission Q._____ nicht erkennbar. Möglicherweise liegt die Ursache darin, dass die Pflichtigen strikt auf die Fläche abstellen, während der Kant. Schätzer die gesamten Arbeiten für die Beurteilung herangezogen hat. Schon deshalb sieht sich die Steuerkommission Q._____ veranlasst, den Ausführungen des Kant. Schätzers zu folgen." 5.2.9. Im Rekurs vom 29. Januar 2024 führen die Rekurrenten das Folgende aus: