"Werden diese beiden Punkte 7 a+b entsprechend richtig berechnet, so erhält man für die Rechnung D._____ einen Verteiler von 36% Investitionsanteil und 64% Unterhaltsanteil, d.h. einen Unterhaltsanteil von CHF 9969.- (nämlich CHF 15576.90 * 0.64) anstatt CHF 7476.91. Die Reduktion des Unterhaltsbeitrages um 33% ist völlig ungerechtfertigt." 5.2.6. In der Vernehmlassung vom 26. Juli 2022 führt das Gemeindesteueramt Q._____ das Folgende aus: