"Abgesehen davon, dass bei einer neu erstellten Stützmauer anstelle einer vorherigen Böschung die Pflanzen schon per se nicht mehr am gleichen Ort gestanden haben können, spielt es sehr wohl eine Rolle, wie das Gelände vorher und nachher ausgesehen hat. Im Falle einer Terrainveränderung (wie vorliegend) liegt eine bauliche Umgestaltung vor, und die damit zusammenhängenden Kosten stellen Anlagekosten dar und keinen Unterhalt.