Der Rekurs ist somit in diesem Punkt gutzuheissen. - 11 - 5. 5.1. Betreffend die Rechnung "D._____ bbb" im Gesamtbetrag von CHF 15'576.90 ist der Schätzer des Kantonalen Steueramtes der Auffassung, dass sich der Investitionsanteil auf 52 % und der Unterhaltsanteil auf 48 % belaufen. Er geht dabei von folgendem aus: "Bepflanzung, I 33% (neu / bei Auffüllung neuer Stützmauern) / U 67% (Ersatz an gleicher Lage)" 5.2. 5.2.1. In der Einsprache vom 21. März 2020 (recte: 20. Mai 2020) führen die Rekurrenten das Folgende aus: