Auf den Fotos AE3 und AE4 ist jedoch ersichtlich, dass sich die drei Bürofenster des Untergeschosses nur wenig über dem Terrain befinden. Es erscheint glaubwürdig, dass zur Einhaltung der damals geltenden Bauordnung das gewachsene Terrain nach der Gartensanierung wieder erreicht werden musste und dort zwecks Lichtgewinnung nie Büsche oder Sträucher gepflanzt waren, sondern sich eine bewirtschaftete Fläche in Form eines Rasens befand. Es ist daher den Ausführungen des Rekurrenten folgend davon auszugehen, dass der Abbau der vorhandenen 3 Tannen-Wurzelstöcke nur im Bereich von 2.5x5.9m = 14.74m2 stattfand, d.h. bei 10% der gesamten Rasenfläche.