4.2.12. Streitig ist, ob im Bereich vor den Bürofenstern bereits vor der Gartensanierung eine Rasenfläche bestanden hat. Dabei ist unbestritten, dass keine Fotos bestehen, welche explizit die gemäss den Aussagen des Rekurrenten bestandene Rasenfläche in diesem Bereich zeigen. Auf den Fotos AE3 und AE4 ist jedoch ersichtlich, dass sich die drei Bürofenster des Untergeschosses nur wenig über dem Terrain befinden.