Aus der Aufnahme AE6 und der Beschreibung der Ausgangslage im Gegenbericht zur Berechnung der Liegenschaftsunterhaltskosten vom 1. März 2019 (Vorakten) wird eindeutig bewiesen wie steil die Böschung entlang der Strasse war. Eine mit Sträuchern bewachsene Böschung vor den Büro-Fenstern wäre mit einer Tiefe von 4,5 – 5,5 Metern und einer Höhe von 1 Meter wesentlich flacher (Beilage 1). Zudem wäre dies von der zuständigen Baukommission nicht bewilligt worden, weil das gewachsene Terrain wieder hergestellt werden musste.