"6.1 Aufteilungsvorschlag des Experten KSTA GS vom 27.11.2018 6.1.3. Mit der Aufnahme AE6 zusammen mit der Luftaufnahme E._____ aus dem Jahr 2014 will das Kantonale Steueramt erkennen, dass im Bereich vor den Bürofenstern eine mit Sträuchern bewachsene Böschung sein soll. Es ist offensichtlich, dass weder mit der Aufnahme AE6 noch mit der Luftaufnahme E._____ alleine die Rasenfläche oder die Sträucher vor den Fenstern bewiesen werden kann. Die Aussage ist eine reine Wunschvorstellung des Kantonalen Steueramtes um ihren Fehler zu verdecken.