Damit werden die Aussagen der Rekurrenten bewiesen. Die Fläche vor den Fenstern hat seit Bau bestanden und wurde auch immer bewirtschaftet. Vergleich KSTA GS-Foto mit den Original-Bauplänen GB3+4 und PZ 10 des Protokolls Der umgestaltete Bereich Böschung Sitzplatz ist demnach 10% der Gesamtfläche und nicht 33%. Die zuzulassende Unterhaltskosten betragen netto o. MWST CHF 1781 oder CHF 1918 inkl. MWST" 4.2.10. Die Sektion Grundstückschätzungen des Kantonalen Steueramtes führt in ihrer Vernehmlassung vom 14. Juni 2024 das Folgende aus: "6.1 Rechnung D._____ bbb, umstrittene Rasenfläche