6.1.3 Die Flächen vor den Fenstern, von der Böschung bis zum Briefkasten und von der Treppe bis zum Gartenhaus, sind vorbestandene Rasenflächen seit der Bauerstellung. Sie hätten vom Experten nicht als Umgestaltung markiert werden dürfen. Da diese Flächen in den Fotos, welche vom Strassenniveau aus gemacht wurden, wegen dem bestehenden Sichtschutz nicht explizit zu sehen sind, wurden die original Baupläne den Steuerbehörden vorgelegt. Im Vergleich der Baupläne mit dem Foto 'Sitzplatz' des KSTA GS erkennt man, dass die eingezeichnete bisherige Böschung mit den Bauplänen übereinstimmt. Damit werden die Aussagen der Rekurrenten bewiesen.