"In der Aufteilung der Liegenschaftsunterhaltskosten wird der Investitionsanteil wie folgt beschrieben: Umgestaltung / Terrainveränderungen zwischen Sitzplatz und Strasse (Abbruch Böschung / Ausebnung, neue Stützmauer, neue Lage Treppe) Diese Aussage gilt eben nur für den Bereich zwischen Sitzplatz und Strasse, nicht aber für den Bereich Sitzplatz – Vorplatz und den Bereich Treppe und Garten-Rasenplatz, da war von Anfang an eine Rasenfläche." 4.2.8. Im Einspracheentscheid vom 12. Dezember 2023 wird das Folgende ausgeführt: