"Selbst wenn auf den Fotos in den Einspracheakten ein falscher Teil der Parzelle markiert worden ist, ist für die Steuerkommission auch auf den nachträglich im Rekursverfahren eingereichten Fotos kein Sachverhalt erkennbar, der zu einem anderen Entscheid als dem im Einspracheentscheid gefällten führen würde." 4.2.7. Im Protokoll vom 12. Dezember 2023 führen die Rekurrenten ergänzend zu den bisherigen Ausführungen das Folgende aus: