Dem Antrag, diesen Anteil auf 36% zu reduzieren, wird abgewiesen. Die Begründungen, dass die Rasenfläche vor den Fenstern bereits bestanden hätte und die Bepflanzungen ausschliesslich am selben Ort wie vorher ersetzt wurden, sind aufgrund der Unterlagen nicht nachvollziehbar und nicht belegt." 4.2.3. Die Rekurrenten nehmen dazu im "Gegenbericht zur Stellungnahme der Sektion Grundstückschätzungen, Steuererklärung 2016" vom 16. August 2021 wie folgt Stellung: